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Seiltechnik SZP Die Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP) ist das Zugangsverfahren, die Arbeit geschieht dann am Ort. Alle Arbeiten werden von mindestens 2 Mitarbeitern durchgeführt. Der Aufsichtführende Höhenarbeiter hat dabei in erster Linie auf die Arbeitssicherheit der Personen zu achten. Die Höhenarbeiter sind redundant gesichert. Sie belasten und bewegen sich im Tragseil. Zur Sicherheit besitzen sie ein zusätzliches System. Dieses ist ein zweites Seil, das mit einem mitlaufenden Sicherungsgerät versehen ist und über ein Verbindungsmittel mit dem Arbeitsgurt befestigt ist. Alle Höhenarbeiter sind in der Lage sich im Ernstfall gegenseitig zu retten und schnell und sicher auf den Boden zu bringen um die hilflose Person an den Not-Rettungsdienst zu übergeben. Alle verwendeten Materialien sind genormt und nach EU Richtlinien zertifiziert. Nach jedem Einsatz werden sie nach Gebrauchsspuren untersucht. Einmal jährlich wird das komplette Material durch die Tätigkeit als Sachverständiger nach BGG 906 umfangreich überprüft. Grundlage der SZP sind die europäischen bzw. nationalen Vorschriften, die sie als Arbeitsmittel definieren. Die wesentliche Vorschrift auf europäischer Ebene ist die EU Richtlinie 2001/45/EWG (zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen, Schutz vor Abstürzen). Diese wird national umgesetzt in der Betriebssicherheitsverordnung. Erläuternd sind derzeit die TRBS 2121-3, BGR 198, BGR 199 und die BGI 772, sowie die spezifischen BGR´s für die jeweiligen Einsatzgebiete (z.B. BGI 657 Windenergieanlagen).
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