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Richtlinien Grundlage der SZP sind die europäischen bzw. nationalen Vorschriften, die sie als Arbeitsmittel definieren. Die wesentliche Vorschrift auf europäischer Ebene ist die EU Richtlinie 2001/45/EWG (zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen, Schutz vor Abstürzen). Diese wird national umgesetzt in der Betriebssicherheitsverordnung. Erläuternd sind derzeit die TRBS2121-3, BGR 198, BGR 199 und die BGI 772, sowie die spezifischen BGR´s für die jeweiligen Einsatzgebiete (z.B. BGI 657 Windenergieanlagen). Die Seilzugangstechnik ist ein von den Berufsgenossenschaften (BG) anerkanntes Verfahren und ist gleichgestellt mit anderen technischen Sammeleinrichtungen wie Gerüsten oder Hubsteigern.
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