Voraussetzung für die Betriebsanweisung (BA) ist die Gefährdungsermittlung (GE) und der Notfall- und Rettungsplan.
Es ist ein Dokument, welches auf Gefahren hinweist und die Schutzmaßnahmen aufzeigt.
Die Betrebsanweisung wird vom Arbeitgeber erstellt und regelt die vom Arbeitnehmer duchzuführenden Tätigkeiten im Detail.
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